Unsere Gruppenregeln  

 

1. Ziele und Angebote der Selbsthilfegruppe  

Erfahrungsaustausch, Auseinandersetzung mit der Krankheit und ihren (bleibenden) Folgen.

Hilfe zur Selbsthilfe, Erfahrungsaustausch, Gespräche

Übungen und Spiele für Betroffene.

Einsatz von Neuropsycholischer Therapie-Software

Gedächtnistraining

Autogenes Training.

Leihbücher zum Thema Schlaganfall

-Können beim Gruppentreffen beantragt werden

Auskunft und Kontakt zur Stiftung "Deutscher Schlaganfall-Hilfe"

keine medizische und rechtliche Beratung

Gemeinsamee Unternehmungen

Zusammenarbeit mit anderen Selbsthilfegruppen


Infoblatt

Bitte rufen Sie uns an, bevor Sie zu unseren Gruppentreffen kommen, damit wir Sie über eventuelle Terminänderungen oder Veranstaltungen informieren können.

Herr Albrecht Tel.:         015127194927

Frau Preuß      Tel.:         07586/5137

2. Selbsthilfegruppen -Netze der Hoffnung

Selbstbetroffenheit, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Schweigepflicht. Regeln der Selbsthilfegruppe nach Schlaganfall für Betroffene und Angehörige Sigmaringen und Umgebung!


Eine Selbsthilfegruppe ist eine Gemeinschaft von Menschen, die miteinander ähnliche Erfahrungen oder auch Schwierigkeiten gemein haben. Die Gemeinsamkeiten bestehen auf Grund von Krankheiten und Problemen in bestimmten Lebensphasen. Wichtig ist zu wissen, dass sich alle Mitglieder in einer ähnlichen Situation befinden.

In der Gruppe sind alle betroffen. Selbstbetroffenheit kann auch Mitbetroffenheit von Angehörigen einschließen.

Alle Mitglieder der Selbsthilfegruppe sind gleichberechtigt.

Es darf kein Altersunterschied zählen, die sozialen Stellungen der einzelnen Gruppenmitglieder dürfen nicht zu Rangunterschieden führen.

In einer Selbsthilfegruppe bestimmen alle Gruppenmitglieder über sich selbst, kein Mitglied darf über andere Mitglieder bestimmen.

Jeder muss selbst bestimmen können, was er tun möchte und was nicht.

Ein wichtiger Grundsatz in der Selbsthilfe ist die Eigenverantwortlichkeit.

Niemand kann für sein Tun und Handeln ein anderes Gruppenmitglied verantwortlich machen. Alle Entscheidungen werden auf der Basis der Eigenverantwortlichkeit getroffen.

Ferner gibt es den sehr wichtigen Grundsatz der Gruppenverschwiegenheit in einer Selbsthilfegruppe. Unter diese Schweigepflicht wird das gesetzt, was man der Gruppe mitteilt oder andere in der Gruppe erzählen. Sollte ein Gruppenmitglied diese Schweigepflicht brechen und damit ein anderes Mitglied absichtlich verletzen, so behalten wir uns vor, einen Ausschluss aus der Gruppe zu beschließen!!

Gruppenaktivitäten: ( Ausflüge, gemeinsame Theaterbesuche, Feste , Seminare etc.)

Werden gemeinsame Gruppenaktivitäten geplant und aus der Gruppenkasse bezahlt, so ist es bei Nichtteilnahme nicht möglich, einen Barbetrag an einzelne Gruppenmitglieder auszuzahlen. Der eventuell eingesparte Betrag verbleibt in der Gruppenkasse und kommt so wieder der Gemeinschaft zu Gute.

Das gemeinsame Weihnachtsessen wird nicht aus der Gruppenkasse bezahlt sondern jedes Gruppenmitglied zahlt selber. Wir behalten uns vor, eventuell Sponsoren oder sonstige Wohltäter der Selbsthilfegruppe als Dankeschön zum Weihnachtsessen einzuladen und den Betrag dafür aus der Gruppenkasse zu nehmen .Dies wird aber gemeinsam in der Gruppe bestimmt.

Warum wählen wir einen Selbsthilfegruppensprecher?

Mit der Funktion des Selbsthilfegruppensprechers ist kein Amt verbunden, das den Grundsatz der Gleichberechtigung in der Gruppe bricht. Eigentlich widerstrebt das Vorhandensein eines Sprechers geradezu jenem Prinzip. Allerdings ist es wichtig, dass die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, das Landratsamt ,die Krankenkasse innerhalb der Gruppe eine Ansprechperson hat, mit der man korrespondieren und an die sie beispielsweise das Informationsmaterial schicken kann. Außerdem ist der Gruppensprecher( Stellvertreter) der Ansprechpartner für Krankenkassen, Hilfesuchende und andere Institutionen, die mit der Selbsthilfe in Zusammenhang stehen.


Auch in der Öffentlichkeitsarbeit vertritt er die Gruppe.

Der Selbsthilfegruppensprecher wird alle zwei Jahre neu gewählt, jedes Mitglied hat eine Stimme. Er wird in einer geheimen Wahl gewählt, jedes Mitglied hat die Möglichkeit, sich als Gruppensprecher wählen zu lassen.

Gruppensprecher wird, wer die meisten Stimmen bekommt.
Stellt sich zum Ende der Wahlperiode kein neuer Gruppensprecher zur Wahl, so verlängert sich die Amtszeit des Gruppensprechers um ein weiteres Jahr, sofern dieser dazu bereit ist, das Amt fortzuführen.
Der Gruppensprecher ist jederzeit berechtigt, sich Helfer zu suchen, die ihn in seiner Tätigkeit als Gruppensprecher bzw. Leiter der Gruppe unterstützen. So soll vermieden werden, dass jemand auf Grund von Überforderung sein Amt frühzeitig niederlegt.
Es sind drei Mitglieder in der Gruppenführung zulässig, (es ist auch möglich, sich gleich als Duo oder Trio zu Wahl aufstellen zu lassen) Gruppensprecher, Kassier und Schriftführer

3. Gruppenkasse

Da wir keine Mitgliedsbeiträge verlangen, befinden sich in unserer Gruppenkasse ausschließlich Fördermittel der Krankenkassen und Spenden anderer Sponsoren. Es versteht sich von selbst, dass diese Mittel nur gemeinnützig genutzt werden dürfen. Das Geld wird ausschließlich für Dinge, die der Selbsthilfegruppe zu Gute kommen, verwendet.

Es wird ein Kassenbuch geführt. Quittungen und Belege werden über zehn Jahre aufgehoben. Der Kassenvorstand wird erst neu gewählt, wenn dieser sein Amt nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben möchte. Es gelten dann die gleichen Regeln wie bei der Wahl des Gruppensprechers. Dies gilt einfach der Beständigkeit und Zuverlässigkeit.

Da wir ja, wie bereits erwähnt, keine Mitgliedsbeiträge verlangen, haben wir nun ein  „Sparschwein” gekauft. Jeder der möchte und kann, darf hier eine kleine Spende für die Gruppenarbeit geben. Es ist freiwillig und kein Muss zu spenden. Das Geld vom Sparschwein wird ebenfalls vom Gruppensprecher verwaltet und soll für Verpflegung bei Gruppentreffen oder Festen, oder sonst von der Gruppe bestimmten Verwendungszwecken  dienen.

4. Leihbücher und CD ,DVD

Die von der Selbsthilfegruppe angeschafften Bücher, CD und DVD, können von allen Mitgliedern  während des Gruppentreffens kostenlos ausgeliehen werden.
Damit jeder in den Genuss der angeschafften Sachen kommt sollte die Ausleihzeit von vier Wochen nicht überschritten werden.

Geht einmal etwas verloren oder wird beschädigt, so verpflichtet sich der Ausleihende, der Gruppe den Neupreis des Ausgeliehenen zu ersetzen.

Änderungen der bestehenden Regeln

Wir behalten uns vor, die nun bestehenden Regeln für unsere Selbsthilfegruppe jederzeit zu ergänzen oder zu ändern. Dies wird immer mehrheitlich beschlossen und ggf. allen Gruppengliedern schriftlich mitgeteilt. Jedes Mitglied bekommt von den ab sofort gültigen Regeln eine schriftliche Ausfertigung zur Kenntnisnahme. Begründeter Widerspruch kann innerhalb einer Woche eingelegt werden.